KFW – Förderprogramme
Wir informieren Sie gern
über das Förderprogramm der kfw zum Einbruchschutz
Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Fenster und Türen.
Für die nachträgliche Absicherung von Fenster, Fenstertüren, Haus- und Wohnungseingangstüren bietet die kfw-Bankengruppe Fördermöglichkeiten an. Umfang und Höhe der Förderung sind abhängig von der Höhe des Investitionsbetrages. Hierfür sieht die kfw einen Mindestinvestitionsbetrag von 200,00 EUR (Stand 01.01.2018) vor. Die zu beantragende Förderung beträgt nach heutigem Stand 10% der Investitionssumme mit einer maximalen Förderhöhe von 1.500,00 EUR. Hierfür ist es notwendig sich im Zuschußportal der kfw anzumelden und online den Zuschuss zu beantragen.
Wichtig ist, vor Durchführung der Sicherungsmaßnahmen den Förderungsantrag zu stellen !
Zur weiteren Information über das Thema Einbruchschutz stellt die kfw einen Info-Flyer zur Verfügung, den Sie sich hier downloaden können.
Zur Übersicht hat die kfw Bankengruppe folgenden Steckbrief erstellt:
Steckbrief
Einbruchschutz
Wer wird gefördert?
Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.
Was wird gefördert?
- Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)
Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten
Finanzierung als Kredit (Altersgerecht Umbauen – Kredit (159))
- maximaler Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Finanzierung als Zuschuss (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455))
- bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit
- Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.
Welche weiteren Förderprogramme gibt es?
Nutzen Sie das Programm Altersgerecht Umbauen parallel zum Einbruchschutz für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Arbeiten zur energetischen Sanierung, können Sie über das Programm Energieeffizient Sanieren als Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430) finanzieren. Eine Kombination mit öffentlichen Zuschüssen und Zulagen Dritter ist ebenfalls möglich.
Ausführliche Informationen zu den Programmen und deren Kombinationsmöglichkeiten finden Sie unter: www.kfw.de/159 (Kredit) oder www.kfw.de/455 (Zuschuss).
Stand: 11/2015 • Bestellnummer: 600 000 3592
KfW • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt
Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de
Infocenter • Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500
Haftungsauschluß:
Die v.g. Informationen sind bzw. waren bei Erstellung der Seite aktuell. Im Laufe der Zeit kann die kfw Änderungen vornehmen.
Daher können wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.